Mechanische Be- und Enflüftung
§27. (8) Klima- und Lüftungsanlagen sind regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf zu reinigen. Ablagerungen und Verunreinigungen, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung der Arbeitnehmer/innen durch Verschmutzung der Raumluft führen könnten, sind stets in hygenisch einfwandfreiem Zustand zu erhalten.
Prüfungen
§13. (1) Folgende Anlagen und Einrichtungen sind mindestens einmal jährlich, längstens jedoch in Abständen von 15 Monaten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen:
3. Klima- oder Lüfungsanlagen;
4. Brandmeldeanlagen.
(3) Nach größeren Instandsetzungen, Änderungen oder wenn begründete Zweifel am ordnungsgemäßen Zustand bestehen, sind die Anlagen und Einrichtungen (Abs. 1 und 2) auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.
(4) Prüfungen gemäß Abs. 1 bis 3 sind von geeigneten, fachkundigen und hiezu berechtigten Personen (z.B.: befugte Gewerbetreibende, akkreditierte Überwachungsstellen, Ziviltechniker/innen, technische Büros, qualifizierte Betriebsangehörige) nach den Regeln der Technik durchzuführen.
(5) Über die Prüfungen nach Abs. 1 bis 3 sind Aufzeichnungen zu führen und mindestens drei Jahre in der Arbeitsstätte aufzubewahren.
Arbeitsräume
§22. (1) Arbeitsräume sind jene Räume, in denen mindestens ein ständiger Arbeitsplatz eingerichtet ist.
(2) Arbeitsräume müssen für den Aufenthalt von Menschen geeignet sein und unter Berücksichtigung der Arbeitsvorgänge und Arbeitsbedingungen den Erfordernissen des Schutzes des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer entsprechen.
(3) In Arbeitsräumen muß unter Berücksichtigung der Arbeitsvorgänge und der körperlichen Belastung der Arbeitnehmer ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein und müssen raumklimatische Verhältnisse herrschen, die dem menschlichen Organismus angemessen sind.
Lüftungstechnische Anlagen für medizinisch genutzte Räume – Projektierung, Errichtung, Betrieb, Instandhaltung, technische und hygenische Kontrollen
Diese ÖNORM gilt für raumtechnische Anlagen und deren Komponenten in Gebäuden und Räumen des Gesundheits- und Sozialwesens, in denen medizinische Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe an Personen vorgenommen werden.
Lüftungstechnische Anlagen – Reinhaltung und Reinigung – Nationale Ergänzungen zu ÖNORM EN 15780
Diese ÖNORM ist mit ÖNORM EN 15780 anzuwenden. In der vorliegenden ÖNORM werden Hinweise zur Anwendung des informativen Teiles der ÖNORM EN 15780 wie Maßnahmen zur Reinhaltund und Reinigung bei der Planung, Lieferung, Lagerung, Monate und laufenden Kontrolle der lüftungstechnischen Anlagen gegeben.
Zurückziehung: 2017 11 01
Lüftungstechnische Anlagen für Küchen-Anforderungen, Auslegungskriterien, Betrieb
Diese ÖNORM ist für die Bemessung von lüftungstechnischen Anlagen in Küchen anzuwenden. Lüftungen für Küchen in Privathaushalten oder vergleichbar ausgestattete Küchen fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser ÖNORM.
Lüftungstechnische Anlagen – Einbau und Kontrollprüfung von Brandschutzklappen und Brandrauch-Steuerklappen.
Diese ÖNORM legt Anforderungen für den Einbau von Brandschutzklappen in Bauwerken fest. Diese Anforderungen gelten auch für den Einbau von Brandrauch-Steuerklappen gemäß ÖNORM H6029. Die Anwendung von Brandschutzklappen und Brandrauch-Steuerklappen wird durch Vorgaben der Behörde, einschlägige ÖNORMEN und technische Richtlinien geregelt. Diese ÖNORM gilt nicht für den Einbau von Brandschutzklappen in Holzwänden und -decken. Nicht Gegenstand dieser ÖNORM sind Feuerschutzabschlüsse auf intumeszierender Basis mit oder ohne beweglichem Verschlusselement.
Lüftung von Gebäuden – Luftleitungen – Sauberkeit von Lüftungsanlagen
Deie Norm legt allgemeine Anforderungen und Verfahren fest, die zur Beurteilung und Aufrechterhaltung der Sauberkeit von Luftleitungsanlagen erforderlich sind, darunter: – Einstufung der Sauberkeitsqualität; – Vorgehensweise bei der Beurteilung des Reinigungsbedarfs (optisch, Messungen); – Häufigkeit der Beurteilung (allgemeine Hinweise); Wahl des Reinigungsverfahrens; Vorgehensweise bei der Beurteilung des Ergebnisses der Reinigung; Anforderungen der Maße, Form und Lage von Zugangsdeckeln für die Reinigung und Wartung von Luftreinigungssystemen.
Raumlufttechnik & Raumluftqualität
Ziel der Richtlinienreihe VDI 6022 „Raumlufttechnik, Raumluftqualität“ ist die Schaffung von gesundheitlich zuträglicher Atemluft in Gebäuden. Dazu beschäftigt sich die Richtlinie einerseits mit der Hygiene raumlufttechnischer Anlagen und Geräte , mit dem Minimalziel, dass die in den Raum abgegebene Luft nicht schlechter als die vom Gerät oder der Anlage angesaugte Luft, d.h. dass die Raumlufttechnik nicht selbst Quelle von Verunreinigung ist.
Raumlufttechnik, Küchen
Diese Richtlinie gibt Hinweise zur lufttechnischen Behandlung von gewerblichen Küchen und zugehörigen Bereichen sowie zur Dimensionierung und zum Aufbau der raumlufttechnischen Anlagen.
Blatt 2 Raumlufttechnik; Küchen – Reinigung von Luftleitungen (VDI-Lüftungsregeln)